Merkblatt "Kassen-Nachschau"

8. Januar 2018

Ab dem 1. Januar 2018 hat der Fiskus noch mehr Möglichkeiten, um die ordnungsgemäße Erfassung Ihrer Bareinnahmen zu prüfen. Ohne vorherige Ankündigung dürfen die Beamten dann eine Kassen-Nachschau vornehmen. Diese ist ein eigenständiges Verfahren mit dem die Finanzbeamten nach auffälligen erheblichen Sachverhalten in der Kassendokumentation Ihrer Geschäftsvorfälle suchen können. Wird der Prüfer fündig, drohen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen. In diesem Fall wird es meistens teuer.

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommen könnte, stellen wir Ihnen unter dem folgenden Link unser Merkblatt „Kassen-Nachschau“ (siehe unten) zur Verfügung. Es gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick zu diesem Thema. Zudem liegen in unseren Büros kleinen Flyer im Checkkartenformat aus. Darin sind noch einmal die wichtigsten Punkte zum Thema Kassennachschau zusammengefasst. Wir empfehlen Ihnen, den kleinen Flyer in Ihre Kasse zu legen. Damit haben Sie oder Ihre Mitarbeiter im Ernstfall Handlungsempfehlungen und unsere Telefonnummer griffbereit zur Hand.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Anlagen
Merkblatt Kassennachschau

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