Merkblatt “Neues Beitragsverfahren für freiwillig Versicherte”

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Beitragsverfahren für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung vom 04. April 2017 grundlegend reformiert und ist zum 01. Januar 2018 in Kraft getreten.

Die Änderungen bitten wir dem als Anlage beigefügten Merkblatt “Neues Beitragsverfahren für freiwillig Versicherte” zu entnehmen.

Anlage: Merkblatt “Neues Beitragsverfahren für freiwillig Versicherte”

Meyer
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