Abschied vom Bankgeheimnis

31. Juli 2017

Am 30. September 2017 startet der automatische Informationstausch über Finanzkonten

Bankgeheimnis adé – auch in Liechtenstein, Luxemburg, Gibraltar und auf den Cayman Islands. Über 90 Staaten haben der Steuerhinterziehung und Steuerflucht den Kampf angesagt. Die Digitalisierung eröffnet dabei Möglichkeiten, an die noch vor wenigen Jahren nicht zu denken war. Erstmalig zum 30. September 2017 übermitteln zunächst 53 Staaten auf elektronischem Weg Informationen über Finanzkonten des Jahres 2016. Grundlage für diesen automatisierten Informationsaustausch ist ein internationales Abkommen. Bereits am 29. Oktober 2014 haben die Finanzminister von 51 OECD-Partnerstaaten in Berlin ein multilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Bis heute haben sich diesem Abkommen mehr als 40 weitere Staaten angeschlossen. Auch Deutschland gehört zu den Unterzeichnerstaaten. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Staaten untereinander abgestimmte Informationen über Finanzkonten auszutauschen.

53 Staaten tauschen Bankdaten

Zum 30. September 2017 sind es Daten aus über 50 Staaten, die nach Deutschland gemeldet werden. Zu den Staaten gehören neben den Mitgliedsländern der Europäischen Union auch viele Drittstaaten, wie z. B. Bermuda, British Virgin Islands und Guernsey. Die vollständige Liste aller aktuell meldenden Teilnehmerstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (http://www.bzst.de/DE/... Teilnehmende Staaten).

Finanzverwaltung kann Daten mit den Steuererklärungen abgleichen

Durch die gemeldeten Daten erhält der Fiskus Kenntnis von allen ausländischen Finanzkonten seiner Steuerbürger. Meldepflichtig sind sowohl die Konten natürlicher als auch juristischer Personen. Nach dem erfolgreichen Informationsaustausch wird die Finanzverwaltung unter der Verantwortlichkeit des Bundeszentralamtes für Steuern die erhaltenen Daten mit den eingereichten Steuererklärungen abgleichen. Auch wenn die Finanzverwaltung nur Informationen für 2016 von den teilnehmenden Staaten erhält, so können im Einzelfall auch Rückschlüsse auf Vorjahre getroffen werden, da sich umfangreiches Kapitalvermögen in den wenigsten Fällen binnen weniger Monate aufbauen lässt. Bisher über eine Steuer-CD beschaffte Daten über Schwarzgeldkonten waren also erst die Spitze des Eisbergs, denn die nunmehr zur Verfügung stehende  Datenfülle ist wesentlich größer. Sicher ist bereits heute: In den nächsten Jahren werden sich noch mehr Staaten am automatischen Informationsaustausch beteiligen.

Welche Daten sind zu melden?

Zu melden sind Geburtsdatum und –ort (bei natürlichen Personen), der steuerliche Wohnsitz des Kontoinhabers sowie Kontonummer und Kontensaldo. Je nach Kontoart sind weitere Daten zu übermitteln. So muss bei Verwahrkonten jeweils der Gesamtbetrag der Zinsen, Dividenden und anderer Einkünfte gemeldet werden, die im Zusammenhang mit dem Konto erzielt und diesem gutgeschrieben wurden. Bei Einlagekonten ist der Gesamtbruttobetrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder ihm gutgeschrieben wurden, zu melden.

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