Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall durch das Corona-Virus rechtzeitig beantragen

17. März 2020

Kurzfristige Absagen von Messen und Veranstaltungen, die vorübergehende Schließung von Schulen, Kitas, Museen, Theatern, Kinos und anderen Einrichtungen sowie Lieferengpässe aus „Coronaregionen“ können möglicherweise auch in Ihrem Unternehmen zu erheblichen Beschäftigungsproblemen und damit zusammenhängenden Liquiditätsengpässen führen, denn Ihre Arbeitnehmer haben auch in Zeiten geringerer Aufträge weiterhin Anspruch auf ihr Arbeitsentgelt. Sie sollten daher frühzeitig Kurzarbeitergeld beantragen, wenn es Ihnen wegen der Auftragsausfälle nicht möglich ist, alle oder einzelne Ihrer Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Antragsformulare sowie detaillierte Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld finden sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Damit durch die Corona-Krise in Deutschland möglichst kein Arbeitsplatz verlorengeht und kein Unternehmen in Insolvenz gerät, plant die Bundesregierung, die Anforderungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld zu lockern. Der Gesetzentwurf wurde am 11.03.2020 vom Bundeskabinett beschlossen und hat in einem verkürzten Verfahren bereits am 13. März 2020 Bundestag und Bundesrat passiert. Die Regelungen sollen bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.

Das Paket umfasst folgende Maßnahmen:

  • Kurzarbeitergeld kann bereits beantragt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Kurzarbeitergeld kann auch Leiharbeitnehmern gewährt werden.
  • Die Sozialbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für die ausgefallenen Arbeitsstunden werden den Arbeitgebern zu 100 Prozent erstattet.
  • Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld kann einfacher als bislang auf 24 Monate verlängert werden.
  • Unternehmen, die Vereinbarungen über Arbeitszeitschwankungen nutzen, müssen keine negativen Arbeitszeitsalden aufbauen, um Kurzarbeitergeld zahlen zu können.

Sollten Sie mit der Bewilligung von Kurzarbeitergeld durch die zuständige Agentur für Arbeit Probleme haben oder die Bewilligung von Kurzarbeitergeld sogar abgelehnt werden, sind Ihnen unsere Kooperationspartner, die ETL-Rechtsanwälte, gern bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich. Sprechen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen gern unverbindlich einen ETL-Rechtsanwalt.

Anlagen:

Fragen und Antworten zum Corona-Virus (SARS-CoV-2 )

Muster der ETL Rechtsanwälte für eine Einheitsregelung für die Zustimmung zur Einführung von KuG

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