Wir möchten an dieser Stelle auf den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Artikel vom 21.01.2020 hinweisen:
Darin heißt es:
"Derzeit versenden Betrüger*innen unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger*innen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de registrieren.
Das Bundesministerium der Finanzen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten!
Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos."
Seit Januar 2020 sind E-Mails im Umlauf, die von dem angeblichen Absender
„Organisation Transparenzregister e.V.“ mit dem Betreff
„Registrierungsaufforderung/Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ versendet werden. Die
Empfänger/innen werden darin aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim
Transparenzregister zu registrieren. Der in der E-Mail angegebene Link führt
aber nicht zum offiziellen Transparenzregister! Es handelt sich vielmehr
um eine kostenpflichtige „Hilfestellung“, die Eintragungspflichtige nicht in
Anspruch nehmen müssen (Kosten 49 €).
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.