A. Echte Realteilung einer Sozietät: Mitnahme des Mandantenstamms schließt ermäßigte Besteuerung des Aufgabegewinns aus Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs können mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Diese Tarifermäßigung kommt auch in Betracht, wenn eine freiberuflich tätige Sozietät durch Realteilung beendet (und ihr Betriebsvermögen verteilt) wird. Der Gewinn aus der Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögensenthaltenen stillen Reserven […]