A. Schuldzinsen: Keine Überentnahmen bei positivem Eigenkapital Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Handelsrechtlich gilt das für nahezu sämtliche betrieblich veranlassten Kosten, unabhängig davon, ob sie bereits tatsächlich angefallen oder nur wirtschaftlich verursacht sind. Steuerrechtlich sind dabei allerdings diverse Beschränkungen zu beachten. So dürfen z.B. Steuern auf den Ertrag wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer den Gewinn nicht mindern. Allerdings sieht das […]



